Disziplinarkammer der Kirche bestraft zwei Pfarrer

In Bayern wurden zwei Pfarrer durch die Disziplinarkammer der Evangelischen-Lutherischen Kirche wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt. Der eine Pfarrer gestand, dass er zwischen 1983 und 1985 ein 13-jähriges Mädchen missbraucht habe. Als Strafe wird er seines Amtes enthoben und in den Ruhestand versetzt. Der andere Pfarrer wird ebenfalls seines Amtes enthoben und verliert zudem alle seine Versorgungsansprüche. Er legte kein Geständnis ab, jedoch sah es die Disziplinarkammer als erwiesen an, dass er in den 1960er Jahren ein 13-jähriges Mädchen missbraucht haben soll und gegenüber zwei Frauen sexuell übergriffig geworden sein soll.

Aus strafrechtlicher Sicht sind die Taten bereits verjährt.
( Quelle: FAZ vom 03.02.2011 Nr. 28, S. 5 )