Betäubungsmittel: 38-Jähriger wegen erwiesener Unschuld freigesprochen

Ein 38-jähriger Mann aus Altena stand vor dem Amtsgericht wegen Handel mit Betäubungsmitteln in elf Fällen. Der Angeklagte sollte über ein halbes Jahr hinweg Drogen an einen 19-Jährigen und seinen älteren Bruder verkauft haben. Bei der Polizei gaben die beiden Zeugen an, dass sie den Mann wiedererkennen würden.
Im Gerichtssaal erkannten sie ihn dann jedoch nicht mehr. Vielmehr waren sich die beiden Brüder sicher, dass sie diesen Mann noch nie gesehen und ganz sicher auch keine Drogen von ihm gekauft hätten. Der Angeklagte bestritt von Anfang an etwas mit Drogen zu tun zu haben.

Damit war das Verfahren schnell zu Ende. Der Richter sprach den Angeklagten wegen erwiesener Unschuld frei.