In München muss sich ein Mann vor Gericht verantworten, weil er seine Ex-Geliebte und das gemeinsame Kind im Portugalurlaub getötet haben soll. Der Mann soll laut Anklage dadurch versucht haben, das Verhältnis zur Geliebten vor seiner Lebensgefährtin geheim zu halten. Ebenfalls wollte er damit Unterhaltszahlungen an das gemeinsame Kind vermeiden.
Dabei strotzt der Prozess vor Widersprüchen. Die Leiche der Tochter wurde erst acht Monate später gefunden, eine Bestimmung von Todeszeitpunkt und –ursache war nicht mehr möglich. Ein Gutachter stellte jedoch fest, dass der 10. Juli höchstwahrscheinlich nicht der Todestag sein könne. Bereits am 11. Juli war der Angeklagte aber zurück in Deutschland.
Auch ein 73-jähriger Zeuge hatte sich während des Verfahrens mehrfach widersprochen und seine Aussage wurde teilweise von anderen Zeugen widerlegt. Auch die Verletzungen der Mutter ließen nicht eindeutig auf die Todesart schließen.
Aufgrund der vielen Widersprüche forderte die Strafverteidigung einen Freispruch für den Münchener. Die Staatsanwaltschaft geht dagegen weiterhin von Mord aus und fordert eine lebenslange Haft für den Angeklagten.