Im Prozess vor dem Landgericht Hamburg gegen den Jugendlichen Mesut S. 17 Jahre und den Heranwachsenden Zana D. 19 Jahre, wurde nun das Urteil gesprochen. Die beiden Angeklagten sollen am 05.06.2010 am Binnenhafenfest in Hamburg einen behinderten Mann durch Tritte und Schläge schwer verletzt haben. Der Mann war seit einem Schlaganfall halbseitig gelähmt, machte jedoch durch eine Rehabehandlung gute Fortschritte. Seit dem Angriff auf ihn wurde er in dieser Entwicklung wieder weit zurückgeworfen. Seine rechte Hand ist spastisch verformt. Er leidet unter Kopfschmerzen und Schwindel. Durch die Schläge ins Gesicht stieg das Risiko eines erneuten Schlaganfalls an.
Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage wegen versuchten Totschlags erhoben und plädierte auf Freiheitsstrafen in Höhe von vier beziehungsweise fünf Jahren. Der Strafverteidiger von Zana D. beantragte eine Jugendstrafe, die jedoch noch zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Auch der Strafverteidiger von Mesut S. forderte eine Bewährungsstrafe.
Die Richter verurteilten Zana D. zu vier Jahren Jugendstrafe wegen versuchten Totschlags und Mesut S. zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde wegen gefährlicher Körperverletzung. Überdies müssen beide Angeklagte an das Opfer ein Schmerzensgeld von 10 000 Euro zahlen.
Zur Überzeugung der Richter steht fest, dass Zana D. nachdem Mesut S. bereits geflohen war immer weiter auf das Opfer einschlug und nicht von ihm abließ. Zudem gehen die Richter von einer alkoholbedingten verminderten Schuldunfähigkeit bei Mesut D. und ernsthafter Reue aus. Damit erklären sie das im Vergleich mildere Urteil. Zana D. hingegen schüttelte bei dem Schuldspruch den Kopf und rief aufgebracht „Was soll das? Das ist unglaublich.“
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 26./27.02.2011, S. 7 )