Versuchter Totschlag / Hirnschädigungen / Anzeige / Aussage / Freispruch
Vor dem Landgericht musste sich eine 46-jährige Hausfrau wegen versuchten Totschlags verantworten. Laut Anklage soll sie versucht haben, ihren damals 13-jährigen schwerstbehinderten Sohn zu ersticken. Der Junge leidet seit der Geburt an massiven Hirnschädigungen, ist blind und geistig behindert. Nach den Feststellungen des Gerichts kümmerte sich der Vater des Kindes liebevoll um den Sohn. Die Mutter dagegen habe ihn vernachlässigt, da sie überfordert gewesen sei.
Erst achte Jahre nach der Tat erstattete der Vater Anzeige. Auch im Prozess wiederholte er die Aussage und bezichtigte seine Ex-Frau der versuchten Tötung.
Allerdings konnte nicht geklärt werden, warum der Vater nichtsdestotrotz so lange mit der Anzeige wartete und das Kind in der Zwischenzeit immer wieder mit der Mutter alleine gelassen hatte. Dies wertete das Gericht unter anderem als „Ungereimtheiten in den Zeugenaussagen“. Die Tat sei der Angeklagten nicht nachzuweisen. Auch die Staatsanwaltschaft hatte zuvor auf Freispruch plädiert.
( Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger online vom 16.12.2011 )