Prozess um Wettbürobetreiber: Sprungrevision

unerlaubtes Veranstalten von Glücksspielen / Sportwetten / Geständnis / Europäischer Gerichtshof / Strafverteidigung / Freispruch / Sprungrevision

Vor dem Amtsgericht Augsburg musste sich ein 32-jähriger Wettbürobetreiber wegen unerlaubtem Veranstalten von Glücksspielen verantworten.
Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Mann bis 2009 in der Augsburger Innenstadt eine Bar betrieben, in welcher unter anderem Sportwetten eines Anbieters auf Malta angeboten wurden. Dies gestand der Angeklagte.
Allerdings musste das Amtsgericht die Frage klären, ob er sich überhaupt strafrechtlich relevant verhalten hat.
Der Mann hatte 2009 eine Verfügung der Stadt bekommen, in welchem ihm der Betrieb des Wettbüros untersagt wurde. Allerdings hatte die Stadt als Erklärung lediglich Argumente aufgeführt, die der Europäische Gerichtshof bereits für unrechtmäßig erklärt hatte. Daher sei auch der Bescheid des Stadt rechtswidrig. Dem stimmte auch die Staatsanwaltschaft zu.
Das machte sich die Strafverteidigung zu nutze und argumentierte, dass es faktisch nie eine Möglichkeit gegeben habe, an die Erlaubnis zu kommen. Daher plädierte die Verteidigung auf Freispruch. Dem schloss sich das Gericht an.
Die Staatsanwaltschaft hat bereits Sprungrevision zum Oberlandesgericht eingelegt.

( Quelle: Augsburger Allgemeine online vom 13.12.2011 )