Drei Türsteher einer Frankfurter Diskothek müssen wegen eines Totschlags an einem Besucher für mehrere Jahre in Haft. An einem Abend wurden die Türsteher zu einer Schlägerei in der Diskothek gerufen. Zwei der Angeklagten stürmten daraufhin auf einen unbeteiligten britischen Gast zu und schlugen und traten auf ihn ein. Wenig später starb der Mann trotz mehreren Notoperationen. Ein dritter Türsteher soll währenddessen die beiden Hauptangeklagten abgeschirmt haben und einen Zeugen vom helfenden Einschreiten abgehalten haben.
Das Landgericht Frankfurt verurteilte die beiden Haupttäter zu neun und zehneinhalb Jahren Freiheitsentzug. Zwar wollten sie den Tod des Opfers nicht gezielt herbeiführen, jedoch nahmen sie ihn billigend in Kauf, so das Gericht. Der dritte Mittäter erhielt eine Jugendfreiheitsstrafe von fünf Jahren. Ein weiterer Türsteher bekam eine zweijährige Bewährungsstrafe.
Während die Staatsanwaltschaft bis zu 13,5 Jahre Freiheitsstrafe gefordert hatte, forderte die Strafverteidigung Bewährungsstrafen und in einem Fall einen Freispruch. Die Strafverteidigung kündigte bereits die Revision an, da das Gericht und die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt nicht vollständig aufgeklärt haben.