Staatsanwaltschaft beantragt Strafbefehl gegen Bischof Tebartz-van Elst

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat gegen Bischof Tebartz-van Elst einen Strafbefehl beantragt. Er soll nach Auffassung der Staatsanwaltschaft im September 2012 in zwei Fällen eine falsche Versicherungen an Eides Statt vor dem Landgericht Hamburg abgegeben haben. Die falschen Aussagen sollen in einem Zivilprozess gegen den „Spiegel“ getätigt worden sein. Der Strafbefehl ist noch nicht erlassen.

Möglicherweise wird der Bischof in einem anderen Verfahren ebenfalls die Hilfe eines guten Strafverteidigers benötigen. Die Staatsanwaltschaft Limburg hat in dem Ermittlungsverfahrens wegen Untreue (§ 266 StGB) das Verfahren mittlerweile eingestellt.