Schon seit einiger Zeit werden an Gewerbetreibende Schreiben – vor allem Telefaxe – unter dem Namen „Gewerbeauskunftszentrale“ verschickt. Dabei sind die Briefe optisch dahingehend gestaltet, dass sie offiziellen Behördenschreiben ähneln. Deswegen ermittelt nun die Staatsanwaltschaft Düsseldorf und durchsuchte 16 Firmen, die mit der „Gewerbeauskunftszentrale“ zusammenarbeiten sollen. Konkret besteht der Verdacht des Betrugs (§ 263 StGB).
Im Schreiben werden die Empfänger aufgefordert, ihre Firmendaten anzugeben und das Schreiben zu unterschreiben. Im Kleingedruckten befindet sich zusätzlich der Hinweis, dass mit der Unterschrift ein kostenpflichtiger Vertrag bezüglich der Eintragung in ein Online-Gewerberegister eingegangen wird. Nach der Unterschrift folgte für viele Empfänger dann die überraschende Rechnung.
Rund 570 Euro verlangt das Unternehmen von den Unterschreibern. Bei der Staatsanwaltschaft sind mittlerweile 4500 Anzeigen bezüglich der „Gewerbeauskunftszentrale“ eingegangen. Die Staatsanwaltschaft prüft nun die neuen Erkenntnisse und wird anschließend über die Erhebung der Anklage wegen gewerbsmäßigen Betruges gem. § 263 Abs. 3 StGB entscheiden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits im Jahr 2001 entschieden, dass es bei der Bewertung der Täuschungshandlung auf den Gesamteindruck des Schreibens ankommt (BGH, Urteil vom 26. April 2001, Az.: BGH 4 StR 439/00). Wie weit dies in diesem konkreten Fall vorliegen könnte, wird Hauptgegenstand der Prüfung der Staatsanwaltschaft sein. In jedem Fall sollten sich die hinter der „Gewerbeauskunftszentrale“ stehen Personen schon mal gute Strafverteidiger im Ermittlungsverfahren sichern.