Schlecker-Insolvenz: Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Insolvenzverschleppung

Laut Spiegel-Informationen soll die Staatsanwaltschaft Stuttgart im Rahmen der Schlecker-Insolvenz wegen Insolvenzverschleppung ermitteln. So soll der Gründer des Unternehmens bereits seit 2009 größere Summen aus dem Vermögen des Unternehmens auf Familienmitglieder übertragen haben. Teilweise sollen bis zu 60.000 Euro als Monatsgehalt ohne Gegenleistung geflossen sein.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Gründer des Unternehmens bereits zu diesem Zeitpunkt erkannte, dass die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens bevorstehe. Ebenfalls wird die Art der Unternehmensfinanzierung von der Staatsanwaltschaft bemängelt. So hätte man besonders lange Zahlungsfristen zur kurzfristigen Finanzierung des Unternehmens genutzt und damit eine Art „Schneeballsystem“ entwickelt.

( Quelle: SPON, 12.08.2012 )