Schuldfähig: Breivik zu 21 Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt

Vor gut einem Jahr hatte Anders Breivik in Oslo  77 Menschen ermordet. Nachdem er zuerst eine Bombe im Osloer Regierungsviertel zündete, erschoss er anschließend auf der Insel Utøya 69 Teilnehmer eines Ferienlagers. Breiviks räumte die Taten ein, berief sich jedoch auf Notwehr, da er das Land vor der Islamisierung retten wollte.  Heute folgte in Oslo das Urteil des Gerichts: Breivik erhält eine Haftstrafe von 21 Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung.

Dabei war vor allem die Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten fraglich. Gutachter kamen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Die Staatsanwaltschaft plädierte auf unzurechnungsfähig. Breivik selbst wollte nicht in eine Psychiatrie eingewiesen werden und war daher bestrebt, als schuldfähig zu gelten. Breiviks Strafverteidiger hatte bereits am Donnerstag mitgeteilt, dass sein Mandant ein Urteil nicht anfechten werde, sollte er für zurechnungsfähig erklärt werden.

Die fünf Richter, zwei Berufsrichter und drei Laienrichter, stuften Breivik einstimmig als zurechnungsfähig ein. Damit muss Breivik die Strafe in einer Haftanstalt absitzen und nicht in einer Psychiatrie. Gleichzeitig sprachen die Richter die Höchststrafe von 21 Jahren aus und ordneten die anschließende Sicherungsverwahrung an. Das Urteil umfasst etwa 90 Seiten.

( Quelle: SPON, 24.08.2012 )