Mord / lebenslange Freiheitsstrafe / versuchte Vergewaltigung / besondere Schwere der Schuld / vorzeitige Haftentlassung / Sex / Totschlag
Das Landgericht Zwickaus (Sachsen) hat einen 27-jährigen Mann wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem hat sich der Mann der versuchten Vergewaltigung schuldig gemacht. Das Landgericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, sodass eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren gemäß § 57a StGB nicht möglich ist.
Nach den Feststellungen des Gerichts hat der Mann sein Opfer getötet, weil die 23-jährige Frau keinen Sex mit ihm wollte.
Der Angeklagte gestand die Tat und gab an, die Frau auf dem Weg nach Hause erdrosselt zu haben. Danach habe er Sex mit der Toten gehabt und ihre Leiche dann in einem Waldstück angezündet.
Die Polizei kam auf die Spur des Mannes, da DNA-Spuren an der Leiche gefunden wurden.
Nach der Tat war der Angeklagte noch an der Berichterstattung zum Stand der Ermittlungen beteiligte, da er Praktikant bei einem Radiosender war. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage forderten eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes. Die Verteidigung plädierte auf eine Freiheitsstrafe von maximal 15 Jahren wegen Totschlags. Das Gericht schloss sich dem Antrag von Staatsanwaltschaft und Nebenklage an.
( Quelle: Welt online vom 11.11.2011 )