Anstiftung / Erpressung / Freiheitsstrafe / Strafverteidiger / Revision
Der als „Reemtsma-Entführer“ bekannt gewordene Thomas D. wurde vom Landgericht Hamburg wegen versuchte Anstiftung zu einer räuberischen Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt.
Nach den Feststellungen des Gerichts hatte er aus dem Gefängnis geplant, einen Freund zur Erpressung seines eigenen Brudes anzustiften.
Der Plan des Mannes wurde entdeckt, als seine Post aus dem Gefängnis kontrolliert wurde.
Sowohl der Strafverteidiger des Mannes als auch die Staatsanwaltschaft haben Revision gegen das Urteil des Landgerichts beantragt.
( Quelle: Hamburger Abendblatt online vom 15.11.2011 )