Kindesmissbrauch / Freiheitsstrafe / Jugendstrafe / Strafverteidiger
Das Landgericht Gera hat eine 26-jährige Frau und ihren Ex-Freund wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu einer Freiheitsstrafe von sieben bzw. einer Jugendstrafe vier Jahren verurteilt.
Im Prozess sagte das heute acht jährige Mädchen aus und erklärte, was alles von ihr verlangt wurde.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Tochter den damaligen Freund mit der Hand befriedigen musste.
Dabei sei die Mutter anwesend gewesen und habe das Geschehen „überwacht“. Zudem sei der Mann in sie eingedrungen. Die Aussagen des Kindes wurden aufgezeichnet und in den Gerichtssaal übertragen. Die Tat kam bei der Pflegefamilie des Mädchens an Licht. Dort war sie auf Wunsch der Mutter untergebracht. Zunächst zeichnete das Kind Bilder von Geschlechtsteilen, später erklärte sie, was geschehen ist.
Im Prozess allerdings gab es zwei sich widersprechende Gutachten. Zum einen seien die Erzählungen des Mädchens glaubwürdig, zum anderen aber ihr Jungfernhäutchen unverletzt. Aus diesem Grund forderten die Strafverteidiger der Angeklagten einen Freispruch, die Staatsanwaltschaft plädierte auf eine elfjährige Freiheitsstrafe wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in vier Fällen für die Mutter und auf eine Jugendstrafe von fünfeinhalb Jahren wegen acht Fällen.
Das Landgericht glaubte dem Mädchen, ging aber von weniger Fällen aus als die Staatsanwaltschaft. Die Angeklagten leugneten die Tat bis zuletzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
( Quelle: Ostthüringer Zeitung online vom 12.09.2011 )