Versuchter Totschlag ohne Beweise?

Strafrecht / Körperverletzung / Totschlag / Messerattacke / Notwehr

Auf der Reeperbahn kam es im Frühjahr 2009 zu einer lebensgefährlichen Messerattacke auf einen 28-jährigen. Vier Männer mussten sich bereits im Frühjahr 2010 wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung vor dem Amtsgericht verantworten, welches die Tat allerdings an das Landgericht verwies.

Dort wiederum fiel der vorsitzende Richter wegen einer Erkrankung aus, sodass der Prozess nun erneut beginnen musste. Drei der vier Angeklagten müssen sich wegen gefährlicher Körperverletzung und einer wegen versuchten Totschlags verantworten. Das Opfer erlitt Stichverletzungen an Hals, Brust und am Arm.
Hatte der Angegriffene einen der mutmaßlichen Täter vor dem Amtsgericht noch eindeutig identifizieren könne, ist er sich mittlerweile nicht mehr sicher.

Die Angeklagten leugnen die Tat. Sie seien schon gar nicht alle zusammen unterwegs gewesen. Der Hauptangeklagte gab an, kein Messer bei sich getragen zu haben und nur zufällig in die Auseinandersetzung geraten zu sein. Zwei weitere Angeklagte sagten aus, aus Notwehr gehandelt zu haben.
Es ist eher zweifelhaft, dass das Gericht zu einer Verurteilung wegen versuchten Totschlags kommen wird.

Als „Beweis“ bleibt momentan lediglich die unsichere Aussage des Opfers. Ein Urteil wird nicht vor Mitte Oktober erwartet.
( Quelle: Hamburger Abendblatt online 14.09.2011 )