Keine Durchsuchung von Focus und Bunte im Kachelmann-Prozess

Die von Jörg Kachelmanns Verteidiger Schwenn beantragte Durchsuchung der Redaktionsräume von „Focus“ und „Bunte“ sind vom Landgericht Mannheim angelehnt worden.
Schwenn hatte seinen Antrag mit dem Verdacht der Anstiftung zu Falschaussagen von Zeuginnen begründet.
Nach Ansicht des Landgerichts bestehen jedoch neben dieser Mutmaßung keine konkreten Anhaltspunkte. Das Landgericht wies darauf hin, dass sich auch aus dem Umstand, dass sich ehemalige Geliebte des Herrn Kachelman teilweise vor ihren Aussagen vor Gericht in Medien geäußert hätten, eine solche Annahme nicht herleiten lasse. Daraus könne nicht gefolgert werden, dass eine Anstiftung zur Falschaussage vorliegen würde.
(Quellen: spiegel-online vom 21.12.2010; Hamburger Abendblatt online vom 21.12.2010 )