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Ist die Hausdurchsuchung bei Edathy rechtswidrig gewesen?

Erneut stellt sich die Frage der Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Staatsanwaltschaft im Fall Edathy. So wird diskutiert: War die Hausdurchsuchung bei Edathy rechtswidrig, da er zu diesem Zeitpunkt noch Abgeordneter war und damit den Schutz der Immunität genoss? Dies behauptet zumindest der Strafverteidiger von Edathy.

Edathy habe zwar am 7. Februar seinen Mandatsverzicht erklärt, der Verzicht soll jedoch erst mit Bestätigung des Bundestagspräsidenten erfolgen. Diese Bestätigung erfolgte aber erst am 10. Februar, dem Tag der Hausdurchsuchung. Laut seines Rechtsanwalts war Edathy bis zum Ablauf dieses Tages noch Mitglied des Bundestages und daher hätte nicht durchsucht werden dürfen.

Sollten sich diese Umstände bewahrheiten, wäre die Durchsuchung rechtswidrig gewesen. Dies kann auch Auswirkungen auf die Verwertung aufgefundener Beweise haben für einen weiteren Prozess wegen des Verdachts von Kinderpornos bzw. jugendpornografischen Schriften (Bildern). Zwar ist die Rechtsprechung bei der Annahme von Beweisverwertungsverboten eher zurückhaltend, in diesem Fall wäre aber ein grundlegendes Recht eines Volksvertreters betroffen.