Die Staatsanwaltschaft Kiel ermittelt gegen die Kieler Oberbürgermeisterin Susanne Gaschke (SPD) wegen des Verdachts der Untreue in einem besonders schweren Fall (§ 266 StGB). Die Ermittlungen richten sich jedoch nicht nur gegen die Oberbürgermeisterin. Auch der Stadtkämmerer wird möglicherweise die Dienste eines guten Strafverteidigers benötigen. Gegen ihn ermittelt die Staatsanwaltschaft nämlich wegen Beihilfe.
Hintergrund soll ein Steuerdeal mit einem Augenarzt sein. Der Arzt zahlte 4,1 Millionen Euro Gewerbesteuer für alte Immobiliengeschäfte und bekam dafür rund 3,7 Millionen Euro Zinsen und Säumniszuschläge erlassen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Gaschke pflichtwidrig gehandelt habe und der Stadt ein Vermögensnachteil dadurch entstanden sei.
Der Rechtsanwalt von Gaschke sieht dem Ermittlungsverfahren dagegen gelassen entgegen. Da die Ratsversammlung es ausdrücklich ablehnte, die Eilentscheidung von Gaschke wieder aufzuheben, sei es abwegig, ihr eine Straftat zu unterstellen. Der Strafverteidiger geht daher von einer Einstellung des Verfahrens aus.