Einstellung des Strafverfahrens wegen Untreue (§ 266 StGB) in der Kika-Affäre

Die Staatsanwaltschaft hatte dem heutigen NDR-Programmdirektor Untreue (§ 266 StGB) zu Lasten des Fernsehsenders MDR vorgeworfen. Zu seiner Zeit als Programmgeschäftsführers des Kinderkanals KiKa soll es zu mehreren Veruntreuungen gekommen sein. Der Beschuldigte hat bestritten, etwas von den Straftaten beim KiKa gewusst zu haben. Insgesamt sollen acht Millionen Euro beim Sender veruntreut worden sein. Da der MDR jedoch erst sehr spät Strafanzeige stellte, waren viele Taten bereits verjährt.

Nun einigte sich der Beschuldigte mit der Staatsanwaltschaft auf eine Zahlung von 30.000 Euro. Im Gegenzug wird das Strafverfahren ohne Schuldspruch gem. § 153a StPO eingestellt und es kommt zu keiner Hauptverhandlung vor einem Gericht. Möglicherweise könnten jedoch noch zivilrechtliche Forderungen des Senders auf ihn zukommen. Gerade bei Strafverfahren im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts, wie beim Vorwurf der Untreue mit hohem Schaden gelingt es mit der richtigen Verteidigungsstrategie durchaus häufiger, selbst bei einem vermeintlichen Schaden in Millionenhöhe eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage ohne Schuldspruch zu erreichen. Teilweise scheuen die Wirtschaftsstrafkammern ein aufwändiges und lange dauerndes Verfahren, teilweise ist gerade der Vorwurf der Untreue hinsichtlich des Vorsatzes oft nur schwer zu beweisen.