Vor dem Amtsgericht Münsingen (Baden-Württemberg) musste sich eine 62-jährige Dame wegen Hausfriedensbruchs, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung verantworten.
Nach den Feststellungen des Gericht hatte die Frau sich auf einer Eigentümerversammlung Gehör verschaffen wollen. Dabei ging es um einen Golfplatz und weitere allgemeine Verwaltungsangelegenheiten. Da die Frau über eigene Angelegenheiten reden wollte, erhielt die einen Saalverweis. Da sie sich dennoch nicht abhalten ließ, wurde die Polizei verständigt.
Als die Beamten die Dame aus dem Saal bringen wollten, soll die Angeklagte sie beleidigt haben. Anschließend soll die Frau neben die Beamten vor die Eingangstür gepinkelt haben.
Im Verfahren verweigerte die Angeklagte die Aussage. Das Gericht sah das Geschehen als erwiesen an und verurteilte die Dame zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 50 Euro.
( Quelle: Südwest Presse online vom 02.05.2012 )