Diskussion: Früher Hafturlaub bei lebenslanger Freiheitsstrafe?

Insgesamt zehn Bundesländer haben sich bereits im vergangenen September auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Lockerung im Vollzug geeinigt. Dabei soll es für Gefangene, die eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen, nach fünf Jahren möglich sein, Hafturlaub zu bekommen. Bisher ist dies in den meisten Bundesländern erst nach zehn Jahren möglich.

Seit 2006 und der Föderalismusreform fällt der Strafvollzug zum Teil in die Länderkompetenz, sodass die Landesregierungen wichtige Details – wie den Hafturlaub – selbst regeln dürfen.

Dies hat eine große Diskussion entfacht: Es geht um die Sicherheit der Allgemeinheit vs. der Resozialisierung der Häftlinge.

Bayern und Niedersachsen lehnen die geplanten Hafterleichterungen bisher strikt ab. Ob das Gesetz tatsächlich in allen beteiligten zehn Bundesländern in Kraft tritt, ist noch offen.

Allerdings ist schon klar: Es wird sehr unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern geben. So kann ein Häftling in einigen Bundesländern dann nach fünf Jahren mit dem ersten Hafturlaub rechnen, in Bayern dagegen erst nach zwölf Jahren.

(Quelle: Main Post online vom 10.04.2012)