Körperverletzung durch Provokation mit einem Pfeffersprayeinsatz

Ein 48-jähriger Mann wurde im Februar mit 2,18 Promille von der Polizei in eine Suchtklinik gebracht, nachdem er zuvor auf einem Balkon „rumkletterte“ und Selbsttötungsabsichten vermutet worden. Schon einige Stunden später gelang dem Mann die Flucht aus der Klinik. Er wurde von zwei Pflegern verfolgt, die er auf seiner Flucht mit einer Axt und einem faustgroßen Stein bedrohte.

Als die Polizei eintraf, drohte der Mann weiter mit dem Stein. Auch als die Polizisten mit dem Einsatz von Pfefferspray drohten, wollte der Mann nicht ablassen. Als der Betrunkene während des Festnahmeversuchs bedrohend den Stein hob, setzte ein Beamter das Pfefferspray ein und traf mit der Dampfwolke auch umstehende Passanten.
Die Staatsanwaltschaft sah in der Provokation mit dem Pfeffersprayeinsatz eine vorsätzliche Körperverletzung durch den geflüchteten Mann. Dazu kam der Vorwurf der Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Die Staatsanwaltschaft forderte sechs Monate Freiheitsentzug auf Bewährung und 60 Stunden gemeinnützige Arbeit.
Dem Angeklagten wurde eine verminderte Steuerungs- und Schuldfähigkeit in Folge des Alkoholkonsums attestiert. Dazu erklärte der Angeklagte, dass er seit dem Vorfall keinen Alkohol mehr angerührt hätte. Deswegen blieb der Richter auch unter dem geforderten Strafmaß der Staatsanwaltschaft und verhängte vier Monate Freiheitsentzug auf Bewährung und 40 Stunden gemeinnützige Arbeit.

( Quelle: ZVW, 15.08.2012 )