Freispruch: Schuldunfähiger Stalker muss nicht in die Psychiatrie

Eine Elzacherin wird seit fünf Jahren von einem 25-jährigen Mann per SMS und Anrufen „gestalkt“. Im Prozess vor dem Landgericht Freiburg kam das Gericht zu der Überzeugung, dass der Mann tatsächlich glaube, die Frau würde ihn lieben. Deswegen war auch das vom Amtsgericht Emmendingen angeordnete Kontaktverbot bisher erfolglos.

Der Angeklagte lauerte der jungen Frau auch mehrfach vor der Berufsschule auf und wollte mit ihr ins Gespräch kommen. Körperlich zudringlich wurde er zwar nie, jedoch vermied die Frau aufgrund dessen das abendliche Ausgehen.
Im Gericht kam nun ein Gutachter zum Ergebnis, dass der 25-Jährige unter einer chronischen wahnhaften Störung leide. Der Angeklagte deutete das abweisende Verhalten der Frau als Zeichen, dass sie etwas von ihm wolle. Aus diesem Grund sei ein Einhalten des Kontaktverbotes für den Mann gar nicht möglich.

Aufgrund dieser Störung ging auch die Staatsanwaltschaft von einer Schuldunfähigkeit des Angeklagten aus. Genauso wie die Strafverteidigung plädierte sie daher auf Freispruch. Diesen Anträgen folgte das Gericht. Weiter führt das Gericht aus, dass eine Unterbringung in einer Psychiatrie aus rechtlichen Gründen nicht möglich sei. Die Unterbringung sei nur dann verhältnismäßig, wenn davon auszugehen sei, dass er in Zukunft erhebliche Straftaten begehen würde. Dafür gäbe es aber laut Gutachter keine Anhaltspunkte.