Flaschenwurf: Freispruch für 22-Jährigen bezüglich eines Flaschenwurfes von einer Brücke

Ein 22-Jähriger erhielt einen Strafbefehl, da er eine Kunststoffflasche von einer Brücke auf die B 31 geworfen haben soll. Die Flasche traf die Windschutzscheibe eines Fahrzeuges. Die Scheibe zersprang und verletzte die Fahrerin an den Augen. Die Strafverteidigung des Mannes legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein. Somit kam es vor dem Amtsgericht Freiburg zum Prozess.
Die Fahrerin selbst, die nach eigenen Aussagen zwei Männer weglaufen sah, erkannte weder den Angeklagten noch seine Kleidung wieder. Auch stimmten weder die DNA-Spuren noch Fingerabdrücke von der Flasche mit denen des Angeklagten überein.
Deswegen plädierten sowohl Strafverteidigung als auch Staatsanwaltschaft auf Freispruch vom Vorwurf des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und der Körperverletzung. Das Gericht folgte den Anträgen und sprach den Mann frei.