Im Prozess vor dem Landgericht Stuttgart gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker wegen des Mordes an Generalbundesanwalt Buback im Jahre 1977, wurden weitere ehemalige RAF-Terroristen gehört. Rolf Heisler, Günter Sonnenberg und Stefan Wisniewski machten jedoch jeweils von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Sonnenberg und Wisniewski gelten als Mittäter des Attentats auf Buback.
Zwar appellierte der Vorsitzende Richter an die Zeugen einen Beitrag für die Aufklärung des Attentats zu leisten, da es über dem recht der Strafprozessordnung auch noch weitere Werte, nämlich Moral und Gewissen gebe, jedoch schwiegen die Zeugen.
( Quelle: FAZ vom 11.03.2011 Nr. 59, S. 4 )