Nürburgring-Prozess zieht sich möglicherweise in die Länge

Der ehemalige Finanzminister von Rheinland-Pfalz und Aufsichtsratschef des Nürburgrings ist wegen der gescheiterten Finanzierung des mittlerweile insolventen Nürburgrings wegen Untreue (§ 266 StGB) angeklagt.

Der Angeklagte beteuerte, dass er bei dem Projekt kein faktischer Geschäftsführer gewesen sei. Dies hätte zur Folge, dass möglicherweise keine Vermögensbetreuungspflicht bestand und damit auch der Tatbestand der Untreue nicht erfüllt ist. Um dies zu belegen, beantragte der Strafverteidiger des Angeklagten nun die Ladung 21 weiterer Zeugen.

Ein Zeuge entlastete den Angeklagten im Prozess bereits. Ein ehemaliger Finanzvermittler des Projektes sagte aus, dass der ihm übergebene Provisionsvertrag bereits in Zürich die Unterschrift des Controllers des Projekts trug. Der Controller behauptete dagegen, erst in der Fahrt zwischen Hotel und Flughafen vom Angeklagten zur Unterschrift gedrängt worden zu sein.

Der Entlastungszeuge sagte aus, obwohl er ein Auskunftsverweigerungsrecht gehabt hätte, da er selbst in wenigen Monaten wegen des Verdachts der Untreue vor Gericht stehen soll. Die Staatsanwaltschaft, die den Controller als Kronzeugen behandelt, merkte trotzdem Zweifel an der Aussage an.

Sollte das Gericht den Anträgen des Rechtsanwalts folgen und tatsächlich die weiteren Zeugen laden, könnte sich der Prozess in die Länge ziehen. Einige der Zeugen müssten nämlich auch aus Österreich, der Schweiz und den Emiraten geladen werden.