Übernachtung im Bordell rechtmäßig

Bordell / Prostituierte / Verwaltungsgericht / Gewerbegebiet / Rücksicht / Genehmigung

In einem Bordell in Augsburg haben die Prostituierten nicht nur gearbeitet, sondern auch geschlafen. Das gefiel dem benachbarten Unternehmen überhaupt nicht, sodass es das Augsburger Verwaltungsgericht anrief.
Das Unternehmen befürchtete, dass – wenn das Wohnen in dem Gewerbegebiet erlaubt sei – in Zukunft mehr Rücksicht genommen werden muss. Als Beispiel führte das Unternehmen an, dass es beispielsweise Pflanzenschutzmittel lagere.
Das Gericht hatte folglich zu klären, ob die Frauen die Räumlichkeiten auch zum übernachten nutzen dürfen. Dafür war zuvor von der Stadt eine Genehmigung erteilt wurden. Es komme zu keinem „Wohnen“ in dem Bordell. Die Frauen nutzen ihre Zimmer nur selten zur Übernachtung und müssen dafür auch zahlen. Daher wertete das Gericht die Genehmigung der Stadt als rechtmäßig, sodass die Prostituierten weiter im Bordell übernachten können.

( Quelle: Augsburger Allgemeine online vom 03.02.2012 )