Der Fall sorgte vor einigen Monaten für großes Aufsehen. Ein 32-jähriger Religionslehrer hatte eine sexuelle Beziehung mit einer 14-jährigen Schülerin. Während der Mann in der ersten Instanz noch verurteilt wurde, sprach ihn das Oberlandesgericht Koblenz Ende 2011 frei, da er lediglich Vertretungslehrer und die Schülerin daher keine Schutzbefohlene iSv § 174 StGB von ihm gewesen wäre.
Dieses Ergebnis sorgte in der Gesellschaft und Politik für Unmut. Jochen Hartloff (SPD), Justizminister von Rheinland-Pfalz, möchte daraus nun Konsequenzen ziehen und das Sexualstrafrecht verschärfen. So sei der § 174 StGB reformbedürftig. Zukünftig soll es nicht mehr darauf ankommen, ob der Lehrer Einfluss auf die Noten der Schüler habe, so wie es das Oberlandesgericht und später auch der Bundesgerichtshof sah, sondern viel mehr darum gehen, ob der Lehrer seine Position als Autoritätsperson ausnutzen würde.
Deswegen setzt sich Hartloff bei der Justizministerkonferenz für eine Verschärfung des § 174 StGB ein. Über die genaue Formulierung des neuen Paragraphen hat man sich jedoch noch nicht geeinigt. Lediglich das Ziel, dass sich auch Vertretungslehrer wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen strafbar machen können sollen, steht bereits fest.