versuchter Mord / Körperverletzung / schwerer Diebstahl / Bandendiebstahl / Jugendstrafe / Rache / Operation / Untersuchungshaft / Jugendarrest
Das Landgericht Ulm verurteilte einen mittlerweile 21-jährigen wegen wegen versuchten Mordes, vorsätzlicher Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung, schweren Diebstahls und schweren Bandendiebstahls zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren.
Nach Feststellungen des Gerichts hat der zur Tatzeit 18-jährige im November 2008 einen 23-jährigen schwer verletzt, nachdem er dem Opfer zuvor unterlegen war. Aus Rache für die Niederlage habe der Angeklagte dem Opfer mit einem Radmutterschlüssel mit voller Wucht auf den Kopf geschlagen. Dieser musste operiert werden und konnte mit Glück gerettet werden. Das Gericht sah hierin einen versuchten Mord.
Außerdem sah das Gericht es als erwiesen an, dass der Angeklagte mit vier anderen Männern mehrfach Metall von dem Lagerplatz eines Schrotthändlers gestohlen hatte.
Das Gericht verwies insbesondere auf der Lebenslauf des Angeklagten. Dieser stand bereits mehrfach vor Gericht und saß unter anderem über mehrere Monate in Untersuchungshaft und verbüßte bereits einen Jugendarrest. Auch zur Tatzeit waren mehrere Verfahren gegen ihn anhängig.
( Quelle: Südwest Presse online vom 03.12.2011 )