Fahrlässige Tötung / Geldstrafe / Freispruch / Krankenhaus / Verkehrsunfall
In Berlin musste sich ein Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Er soll eine 86-jährige Frau mit seinem Auto erfasst haben. Das Gericht ging dabei von Unachtsamkeit des Fahrers aus und bejahte deshalb die fahrlässige Tötung. Der Mann wurde zu einer Geldstrafe von 3200 Euro verurteilt.
Die Strafverteidigung plädierte zuvor auf Freispruch. Sie sah die Verantwortung für den Tod beim Krankenhaus, denn die Frau erlitt zunächst „nur“ Bein- und Kopfverletzungen. Nach dem Aufenthalt im Krankenhaus wurde sie wieder entlassen und erst Tage danach tot in ihrer Wohnung aufgefunden. Dies berücksichtigte das Gericht lediglich strafmildernd.
Im Prozess schwieg der Mann. Der Mann war bereits zuvor wegen eines Verkehrsunfalls verurteilt worden.
( Quelle: Welt online vom 28.09.2011 )