Sexueller Missbrauch / Freispruch / Strafverteidiger
Wieder endete ein Missbrauchsprozess mit einem Freispruch, da Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Opfers aufkamen.
Der heute 40-jährige Angeklagte soll 1999 das damals 15-jährige Mädchen sexuell genötigt und vergewaltigt haben. Bereits damals wurde gegen ihn ermittelt, das Verfahren wurde allerdings eingestellt.
2009 erhob das mutmaßliche Opfer erneut Anzeige und bekräftigte auch im Prozess die Vorwürfe: Sie könne sich an alles erinnern. Allerdings kamen Zweifel an ihrer Aussage auf, da sie sich in Widersprüche verstrickte. Ebenso machten eine Nachbarin und die Mutter des mutmaßlichen Opfers unpräzise, sich teilweise widersprechende Angaben.
Der Prozess endete damit, dass sowohl Staatsanwaltschaft als auch der Strafverteidiger des Angeklagten einen Freispruch forderten. Dem kam das Gericht nach.
( Quelle: Mindener Tageblatt vom 27. Juli 2011 )