Jugendschöffengericht / räuberische Erpressung / Marihuana / Drogen / Butterfly-Messer / Aussage
Vor dem Alsfelder Jugendschöffengericht (Hessen) mussten sich zwei Männer im Alter von 23 und 24 Jahren wegen räuberischer Erpressung verantworten.
Nach Aussage des Opfers bei der Polizei habe er von den beiden Angeklagten Marihuana kaufen wollen. Als er die Drogen bezahlt und an sich genommen hatte, sollen drei junge Männer ihn mit einem Butterfly-Messer und einem Schraubendreher bedroht und zur Herausgabe der Drogen gezwungen haben. Nach der Tat erstattete das mutmaßliche Opfer Anzeige.
Erst jetzt kam es zur Verhandlung, da das Opfer und damit der Hauptzeuge nach einem Auslandsaufenthalt erst jetzt wieder zur Verfügung stand.
Die Aussage des Mannes sei allerdings widersprüchliche und damit „wachsweich“ gewesen. Die Angeklagten leugneten die Tat. Einer der Angeklagten sagte aus, zum fraglichen Zeitpunkt mit Freunden Computerspiele gespielt zu haben.
Das mutmaßliche Opfer habe die Männer lediglich zuvor vergeblich nach Drogen gefragt. Der andere Angeklagte sagte zudem aus, er habe dem Mann seine Handynummer aus anderen Gründen gegeben. Danach wollte er ihm eine frei verkäufliche Kräutermischung verkaufen. Dies habe das mutmaßliche Opfer verärgert und ihn zu der Anzeige bewegt.
Auch wenn sowohl Staatsanwaltschaft als auch Gericht nicht von den Aussagen der Angeklagten überzeugt waren, blieb nur ein Freispruch. Mit der Aussage des mutmaßlichen Opfer sei nichts anzufangen gewesen.
( Quelle: Lauterbacher Anzeiger online vom 23.11.2011 )