Brandstiftung / Freiheitsstrafe / Strafverteidiger / Untersuchungshaft / Freispruch
Zweieinhalb Jahre nach dem verheerenden Brand in einem Hotelrestaurant endet der Prozess für den wegen Brandstiftung angeklagten Mann mit einem Freispruch.
Der 29-jährige war von der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Brandstiftung angeklagt worden. Motiv für die Tat sei die finanzielle Not des Angeklagten. Dieser hätte die Tat begangen, um anschließend die Versicherungssumme zu kassieren.
In seinem Plädoyer forderte der Staatsanwalt eine sechsjährige Haftstrafe für den Angeklagten. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch, da das Feuer angeblich nicht durch Brandstiftung, sondern durch unbemerkten Funkenflug aus dem Kamin entstand.
Auch wenn das Landgericht Wuppertal bis zuletzt von einer Brandstiftung ausging, konnte die Tat dem Angeklagten nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. Daher sprach ihn das Gericht aus Mangel an Beweisen frei.
Der Mann bekommt eine Entschädigung für die neunmonatige Untersuchungshaft.
Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft prüft eine Revision.
( Quelle: Der Westen online vom 05.09.2011 )