Das Landgericht Bonn gab einem Antrag der Verteidigung der Pflegemutter der getöteten 9-jährigen Anna, statt den Prozess neu aufzurollen. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Bonn beantragt, die Pflegeeltern wegen Mordes und Totschlags in besonders schweren Fall zu verurteilen. Dieser Antrag beruhte auf der Aussage eines Rechtsmediziners, der geäußert hatte, dass das Mädchen mindestens drei Minuten lang unter Wasser gedrückt worden sein soll. Das Landgericht hingegen lehnte eine Mordanklage ab und sprach von einer „Überforderungssituation“ der Pflegeeltern. Nach einem Hinweis des Gerichts kommt jedoch bzgl. der Pflegemutter eine Verurteilung wegen Totschlags in Betracht.
Hintergrund des Prozess war der Tod von Anna, nachdem diese im Sommer 2008 bei den Pflegeeltern in Bad Honnef untergebracht worden war.
( Quelle: FAZ vom 01.03.2011 Nr. 50, S. 9 )