Berlusconi zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt

Während aktuell der Fall Uli Hoeneß  für Steuerhinterziehung in Deutschland steht, denken Italiener beim Thema Steuerbetrug direkt an ihren ehemaligen Regierungschef Silvio Berlusconi. Jedoch steht Berlusconi aktuell nicht nur wegen Steuerhinterziehung vor Gericht, sondern musste sich im „Ruby-Prozess“ auch wegen Partys in seiner Villa rechtfertigen.
Deswegen wurde der frühere italienische Regierungschef Silvio Berlusconi nun in Mailand erstinstanzlich zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Dabei hatte die Staatsanwaltschaft lediglich sechs Jahre Haft gefordert. Das Gericht sah es als bewiesen an, dass er Sex mit einer minderjährigen Prostituierten hatte. Darüber hinaus wurde er auch wegen Amtsmissbrauchs schuldig gesprochen.
Auf seinen Partys, sogenannte „Bunga Bunga Partys“, soll es laut Anklage zur systematischen Prostitution gekommen sein. Darunter sollen auch mehrere minderjährige Frauen gewesen sein. Als eine 17-Jährige von der Polizei verhaftet wurde, soll Berlusconi ferner mit einem Telefonanruf, in dem er wahrheitswidrig behauptet haben soll, es würde sich um eine Diplomatentochter handeln, die Freilassung veranlasst haben. Diesbezüglich machte sich Berlusconi nach Ansicht des Gerichts wegen Amtsmissbrauchs strafbar.
Das Verfahren dauerte über zwei Jahre und hatte rund 50 Verhandlungstage. Bereits im Mai wurde Berlusconi wegen Steuerhinterziehung zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. In Kürze soll im Verfahren wegen des Steuerbetrugs das dritte und letzte Urteil erfolgen. Die aktuelle Verurteilung wegen Sex mit einer minderjährigen Prostituierten und Amtsmissbrauchs ist noch nicht rechtskräftig. Berlusconis Anwalt bzw. Strafverteidiger kündigte bereits an, dass der ehemalige Regierungschef in Berufung gehen wird.