Freispruch für LKA-Präsidentin

Uneidliche Falschaussage: Dies war der Vorwurf, der der ehemaligen hessischen LKA-Präsidentin vor dem Landgericht Frankfurt gemacht wurde. In einem Prozess wegen Spesenbetrugs gegen einen Polizeibeamten soll sie wahrheitswidrig ausgesagt haben. Konkret soll sie, obwohl sie es besser wusste, bestritten haben, dass es eine Kronzeugenregelung für Beamte gegeben hatte.
Drei Jahre später konnte dieser Vorfall aber nicht mehr vollständig im Strafprozess rekonstruiert werden. Denn das Ermittlungsverfahren wurde erst Monate nach der angeblichen Tat eingeleitet. Auch ist nicht ersichtlich, welches Motiv die Frau gehabt haben soll. Daher endete das Verfahren mit einem Freispruch.

Der Strafverteidiger kritisiert vor allem die Arbeit der Staatsanwaltschaft. Der Anwalt warf der Staatsanwältin vor, dass sie bewusst mehrere Verfahren gegen die nun freigesprochene Frau künstlich am Laufen gehalten habe. Die Staatsanwältin wies den Vorwurf zurück. Nun hofft die freigesprochene 58-Jährige, dass sie auf ihren Posten zurückkehren kann. Ministerium und Polizeigewerkschaft stehen einer mögliche Rückkehr jedoch kritisch gegenüber.