Das Landgericht Stuttgart verurteilte einen Mann zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten, die dieser eine Zulassung als Arzt gefälscht und mehr als 150 Patienten unrechtmäßig behandelt hatte.
Nach Ansicht des Gerichts habe er sich somit wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Körperverletzung strafbar gemacht. Der Angeklagte hatte im Prozess eingeräumt sich die Zulassung über die Internetsuchseite „Google“ besorgt zu haben. Mit dieser Zulassung bewarb er sich und verabreichte sodann während seines „Berufsalltags“ Narkosemittel, legte Infusionen und entnahm Blut.
( Quelle: FAZ Nr. 118 vom 21.05.2011, S. 11 )