Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Anklage gegen den ehemaligen Geschäftsführer eines Autohauses, Angestellte des Autohauses sowie zwei Bankkaufmänner erhoben. Laut Anklage habe sich der Hauptangeklagte Geschäftsführer der Insolvenzverschleppung, des gewerbsmäßigen Betrugs, Unterschlagung und weiterer verschiedener Bankrottdelikte strafbar gemacht.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte seine Autos systematisch an mehrere Kreditinstitute zur Sicherheit übereignet hat, um eine Erhöhung des Kreditrahmens zu erreichen. Außerdem soll er seine Konten manipuliert haben.
Der Finanzbuchhalterin des Autohauses wird vorgeworfen, Beihilfe geleistet zu haben. Sie soll die Straftaten durch umfangreichen Manipulationen in der Buchhaltung ermöglicht haben. Auch der Sohn des Geschäftsführers und ein kaufmännische Angestellter sollen den Geschäftsführer unterstützt haben.
Den beiden Bankkaufmännern wirft die Staatsanwaltschaft vor, sich der Untreue in einem besonders schweren Fall strafbar gemacht zu haben. Die sollen die Überziehungen der Konten toleriert haben.
( Quelle: Allgemeine Zeitung Mainz online vom 07.02.2012 )
Geschäftsführer / Insolvenzverschleppung / Betrug / Unterschlagung / Sicherungsübereignung / Kreditrahmen / Beihilfe / Buchhaltung / Untreue