Laut Staatsanwaltschaft hatte sich ein 18-Jährigen im letzten Jahr gewaltsam Eintritt in ein Bordell verschafft und bedrängte dort mit einem Komplizen enige Prostituierte. Nachdem sie Geschlechtsverkehr mit ihm ablehnten, sei er gewalttätig geworden.
Der Angeklagte war der Justiz nicht unbekannt. So stand er zum Tatzeitpunkt bereits wegen ähnlicher Delikte unter Bewährung.
Das Amtsgericht Böblingen (Baden-Württemberg) hat den Angeklagten jetzt wegen mehrfacher gefährlicher Körperverletzung und schwerer sexueller Nötigung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Sein gleichaltriger Komplize muss 50 Arbeitsstunden für eine gemeinnützige Einrichtung ableisten.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung online vom 08.02.2012 )
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