Geständnis des „Maskenmann“ im Mord-Prozess

Strafrecht / Mord / Kindesmissbrauch / Geständnis / Schuldfähigkeit

Im Prozess um den als „Maskenmann“ genannten Angeklagten Martin N. vor dem LG Stade, der wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Mord in mehren Fällen angeklagt wurde, ist es jetzt zu einem umfangreichen Geständnis gekommen.

So ließ Martin N. durch seinen Strafverteidiger verlesen, dass er den Tod von drei Kindern im Alter von 8 und 13 Jahren gestand und hierfür Scham und Reue empfinde. Er hätte selbst auch Entsetzen über seine Taten und erklärte weiterhin: „Für diese Taten gibt es keine Entschuldigung“. Er habe die Kinder entführt und sie aus Angst vor dem Entdeckt werden getötet. Persönlich äußerte er sich jedoch nicht.

Zu den weiteren Taten, die ihm vorgeworfen werden, gab es keine Erklärung. Ihm droht aufgrund der „besonderen Schwere der Schuld“ die anschließende Sicherheitsverwahrung nach der lebenslangen Freiheitsstrafe. Inwieweit das Geständnis im Rahmen der Strafzumessung von den Richtern berücksichtigt wird, steht derzeit noch in den Sternen.

( SPON, 26.10.2011 )