Das Verfahren um den ehemaligen ägyptischen Präsidenten Husni Mubarak wird erneut vor Gericht verhandelt. Der 84-Jährige wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Dagegen legten sowohl Strafverteidigung als auch Staatsanwaltschaft Rechtsmittel ihrerseits ein. Während die Verteidigung einen Freispruch forderte, wollte die Staatsanwaltschaft die Todesstrafe.
Dem ehemaligen Staatschef wird vorgeworfen, dass er eine Mitschuld am Tod von über 800 Demonstranten während des „Arabischen Frühlings“ habe. Während des neuen Verfahrens muss der Angeklagte jedoch weiterhin in Haft bleiben. Zusätzlich hat die Staatsanwaltschaft neue Ermittlungen eingeleitet, da der Präsident in seinem Amt Geschenke im Millionenwert angenommen haben soll.
Autor des Beitrags ist Rechtsanwalt für Strafrecht & Strafverteidiger Dr. Böttner, Anwaltskanzlei aus Hamburg und Neumünster. Weitere Gerichtsentscheidungen und allgemeine Informationen zum Strafrecht und der Strafverteidigung finden Sie auf der Kanzlei-Homepage.




