Freispruch: Nackt auf dem Radweg

Die Bad Kreuznacher Staatsanwaltschaft warf einem 25-Jährigen exhibitionistische Handlungen vor. Er soll im August nackt auf einem Radweg spazieren gegangen sein und zwei Frauen sein erigiertes Glied gezeigt haben. Der Mann gesteht Ersteres ein, behauptet jedoch, dass er niemanden belästigen wollte.
Vor Gericht ging es nun vornehmlich um die Frage, ob der junge Mann auch sexuelle Motive hatte. Denn das Strafrecht verlangt diese sexuelle Motivation für eine Verurteilung wegen exhibitionistischen Handlungen. Die beiden Frauen bestätigten vor Gericht, dass das Glied erigiert war, was für eine sexuelle Motivation sprechen könnte. Der Angeklagte berief sich dagegen auf sein überdurchschnittlich großes Geschlechtsteil.
Letztendlich konnte die Frage jedoch nicht geklärt werden. Die Sitzungsvertretung der Staatsanwaltschaft erkannte Zweifel an einer möglichen sexuellen Motivation und plädierte daher auf Freispruch. Dem schloss sich das Gericht an.