Mord Strafrecht StGb

NSU-Prozess: Nebenklägerin nur erfunden?

Ein wohl bisher einmaliger Vorgang zeichnet sich derzeit im NSU-Prozess ab. Wie unter anderem von SPON berichtet hat nun ein als Nebenklagevertreter beigeordneter Rechtsanwalt eingeräumt, dass seine Mandantin vermutlich gar nicht existiert. Die Opfereigenschaft von Frau K. sei vermutlich durch einen anderen Nebenkläger vorgetäuscht worden. Warum sollte man die Existenz einer Nebenklägerin vortäuschen fragt sich da nicht nur der ein oder andere Strafrechtler. Das Motiv ergibt sich aus der Aussage des Rechtsanwalts, er habe an den Nebenkläger, der ihm das Mandat vermittelt habe, für die Vermittlung eine Provision bezahlt. Dass der Rechtsanwalt damit gegen § 43b BRAO verstoßen haben könnte, ist eine weniger spannende Frage als der Umstand, dass hier ein Betrug gem. § 263 StGB in mittelbarer Täterschaft zum Nachteil der Staatskasse vorliegen dürfte. Bei der Anzahl von Verhandlungstagen dürfte da einiges an Kosten zusammen gekommen sein. Spannend wird es auch bei der Frage, ob der – zu Unrecht – beigeordnete Rechtsanwalt seinen Gebührenanspruch gegen die Staatskasse behält. Da er scheinbar nicht eingeweiht war, könnte sogar Einiges dafür sprechen.

Im Strafrecht gibt es Sachen, die kann man sich einfach nicht ausdenken. Jeden Tag ist ein Krimi. Deshalb liebe ich meine Tätigkeit als Rechtsanwalt im Strafrecht so.