Kündigung wegen Herstellung von Drogen

Arbeitsgericht / Kündigung / Frist / Drogen / Betäubungsmittel / Freiheitsstrafe

Im März hatte das Berliner Arbeitsgericht die Kündigung eines Polizisten für rechtmäßig erklärt. Die fristgemäße Kündigung erfolgte, nachdem der Beamte angeklagt wurde. Die Anklage erfolgte, weil der Beamte illegal die Droge „Liquid Ecstasy“ hergestellt haben soll. Damit habe er sich strafbar gemacht und wurde mittlerweile sogar zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung verurteilt. Es könne nicht erwartet werden, einen Polizisten nach dieser Tat im Dienst zu behalten.
Daher bestätigte das Landesarbeitsgericht die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin.

( Quelle: Welt online vom 07.11.2011 )