Keine Kronzeugenregelung

Generalbundesanwalt Harald Range will noch in diesem Jahr Anklage wegen zehnfachen Mordes gegen die mutmaßliche Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe erheben. Die Staatsanwaltschaft geht von Morden an neun Migranten und einer Polizistin aus. Weiterhin soll sie für zwei Sprengstoffanschläge und eine Serie von Banküberfällen mitverantwortlich sein. Dabei soll ein Geständnis der Frau nicht mehr abgewartet werden.
Er lehne es strikt ab, die sogenannte Kronzeugenregelung anzuwenden. Danach kann ein Angeklagter eine Strafmilderung erlangen, sofern er eine Aussage macht und dadurch die weitere Strafverfolgung ermöglicht.

( Quelle: FOCUS online vom 06.02.2012 )

Mord / Sprengstoffanschläge / Banküberfall / Geständnis / Kronzeugenregelung / Strafmilderung / Strafverfolgung