Geldstrafe für Morddrohungen

Das Amtsgericht Gemünden (Bayern) hat einen 47-jährigen Mann zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 25 Euro verurteilt.

Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Mann den neuen Freund seiner Ex-Freundin beschimpft und ihm gedroht. Der Angeklagte war bereits wegen Diebstahls und uneidlicher Falschaussage vorbestraft und stand unter Bewährung. Im Verfahren kam es zu einer Absprache, sodass der Angeklagte die Drohungen gestand.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Gesamtstrafe von 45 Tagessätzen zu je 30 Euro. Das Gericht blieb leicht unter der Forderung. Das Urteil ist rechtskräftig.

( Quelle: Main Post online vom 25.04.2012 )