Gefährliche Körperverletzung: Freispruch nach Messerstecherei vor einer Disko

Vor dem Mainzer Schwurgericht sollte ein blutiger Streit vor einer Wörrstädter Diskothek aufgeklärt werden. Der angeklagte 30-jährige Russe wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zweier Sicherheitskräfte der Diskothek angeklagt. Als der Mann am Tatabend aus der Disco geworfen werden sollte, soll er ein Messer gezogen und einen Sicherheitsmann lebensgefährlich verletzt haben.

Die Tat erfolgte bereits im Februar 2008, so dass nach fast fünf Jahren die Rekonstruktion des Tathergangs fast nicht mehr möglich war. Sicher ist nur, dass mindestens 20 Personen am Handgemenge beteiligt waren. Das Gericht fühlte sich jedoch nicht in der Lage, den Tathergang vollständig aufklären zu können.
Aus diesem Grund gab es einen Freispruch aus Mangel an Beweisen. Der Richter bedauerte in seiner Begründung das Urteil und betonte, dass solch ein Freispruch für alle Beteiligten unbefriedigend sei. Nicht nur für die Juristen, sondern auch für die Opfer und den Angeklagten, wenn er tatsächlich nicht der Täter war.
Ganz ungeschoren kommt der Angeklagte jedoch nicht davon. Wegen Beleidigung zum Nachteil zweier Polizisten wurde er zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt. Ein jüngerer Mitangeklagter wurde wegen Bedrohung und Körperverletzung unter Einbeziehung zweier Vorstrafen zu einer Bewährungsstrafe von 16 Monaten verurteilt.