Mord Strafrecht StGb

Freispruch für Ehefrau im Mord-Prozess

Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die 68-jährige Angeklagte ihren Ehemann auf einem Schrottplatz erschlagen hat. Als Motiv der Tat kam die Lebensversicherung in Höhe von 52.000 Euro in Betracht. Daher wurde sie auch wegen Mordes (§ 211 StGB) aus Habgier angeklagt.

Während des Prozesses schwieg die Angeklagte auf Anraten ihres Rechtsanwalts. Zeugen für die Tat gab es keine und auch eine mögliche Tatwaffe konnte nicht gefunden werden. Daher war es nicht überraschend, dass das Gericht die Angeklagte im reinen Indizienprozess letztlich freisprach. Damit hatte die Strafverteidigung Erfolg, die in ihrem Plädoyer Freispruch forderte. Die Staatsanwaltschaft blieb bis zuletzt beim Mordvorwurf und forderte lebenslange Freiheitsstrafe.
Das Gericht begründete seinen Freispruch damit, dass es keine wesentlichen Beweise für die Täterschaft der Angeklagten gab. Viel mehr konnten die Indizien, die zum Beginn des Prozesses bestanden, während des Prozesses ausgeräumt werden. Auch die Annahme des Mordmotives, die relativ geringe Summe der Lebensversicherung, hielt das Gericht für unwahrscheinlich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.