Anklage wegen Sexualmordes

Mord / Vergewaltigung / Freiheitsberaubung / Körperverletzung / Freiheitsstrafe / Entlassung / Führungsaufsicht / Bewährungshelfer / Haftbefehl / Festnahme / Untersuchungshaft

Einen 54-jährigen Mann erwartet eine Anklage wegen Mordes. Er soll eine Frau zunächst vergewaltigt und dann ermordet haben.

Der Mann ist den Behörden bereits seit Jahren bekannt. Im Jahre 2000 wurde er wegen zweier Vergewaltigungen, Freiheitsberaubung und Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Als er 2007 aus der Haft entlassen wurde, attestierte ein Gutachter, dass von ihm weiterhin eine Gefahr ausgehe. Daher wurde Führungsaufsicht angeordnet.
2010 verstieß er gegen die Auflage und meldete sich nicht mehr bei dem Bewährungshelfer. Es wurde Haftbefehl erlassen. Erst jetzt konnte er festgenommen werden.
Bei der Festnahme gestand der Mann den Sexualmord an einer Frau. Der Mann sitzt jetzt in Untersuchungshaft.

( Quelle: Berliner Morgenpost online vom 06.01.2012 )