Langjährige Freiheitsstrafe für sexuellen Missbrauch

Jugendschutzkammer / schwerer sexueller Missbrauch / Kondom / Freispruch / Strafverteidigung / Freiheitsstrafe

Vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts Landshut musste sich ein 41-jähriger Kraftfahrer verantworten. Er soll seine Stieftochter schwer sexuell missbraucht haben.
Laut Anklage habe der Mann seine mittlerweile 16-jährige Stieftochter über Jahre hinweg missbraucht. Als die Mutter des Mädchens im April die Tat bemerkte, wurde der Mann endlich angezeigt. Das Mädchen machte bei der Polizei und vor Gericht detaillierte Angaben zu den Taten. Zudem fand die Polizei ein Kondom, an  dem sich DNS-Spuren des Angeklagten und des Mädchens befanden.

Vor Gericht gestand der Angeklagte die Tat im April, machte aber keine genauen Angaben. Er gab vielmehr an, sich nicht mehr genau erinnern zu können. Zudem habe er das Mädchen nicht über Jahre hinweg missbraucht.
Die Verteidigung des Mannes forderte einen Freispruch, da nicht klar sei, „wofür man ihn denn nun konkret verurteilen soll“.

Staatsanwaltschaft und Nebenklagevertreter forderten eine Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren. Das Landgericht verurteile den Mann zu einer achtjährigen Freiheitsstrafe. Es sah die Tat als bewiesen an.

( Quelle: Vilsbiburger Zeitung online vom 03.11.2011 )